Kapitel 1.5 · Bonität verstehen
Schufa 2026: Was sich für Sie ändert
Seit dem 17. März 2026 bewertet die Schufa Ihre Bonität mit einem neuen Score von 100 bis 999 Punkten, den Sie kostenlos einsehen können. Ab dem 20. November 2026 gilt ein neues Gesetz: Alter, Name, Anschrift und Kontobewegungen dürfen dann nicht mehr in einen Score einfließen. Abgeschafft wird die Schufa nicht.
Alle Änderungen auf einen Blick
Gilt seit
Löschung schon nach 18 Monaten
Eine einmalige Zahlungsstörung, die innerhalb von 100 Tagen bezahlt wurde, löscht die Schufa nach 18 statt nach 36 Monaten, wenn nichts Neues dazukommt.
Schufa-Eintrag löschenGilt seit
Neuer Schufa-Score von 100 bis 999 Punkten
Zwölf offengelegte Kriterien statt Prozentwerten. Ihren Score sehen Sie kostenlos im Schufa-Konto. Viele Unternehmen stellen erst nach und nach um.
Schufa-Score-TabelleUrteil vom
BGH: Bestrittene Forderungen nicht melden
Bestreiten Sie eine Forderung mit Begründung und kann das Unternehmen sie nicht nachvollziehbar belegen, darf es sie nicht an die Schufa melden.
Negativer Schufa-EintragUrteil erwartet
BGH zur Erklärung des Scores
Der Bundesgerichtshof will entscheiden, wie genau die Schufa erklären muss, wie Ihr Score entsteht. Das Ergebnis ergänzen wir hier.
Urteile 2025 und 2026Gilt ab
Neue Regeln für Scoring und Kredite
Mit der EU-Verbraucherkreditrichtlinie stehen die Regeln fürs Scoring in § 37a BDSG statt in § 31 BDSG. Kredite werden strenger geprüft, auch viele Angebote „Jetzt kaufen, später zahlen“.
Was § 37a BDSG regelt
Neuer Schufa-Score seit 17. März 2026
Die Schufa gibt Ihre Bonität seit dem 17. März 2026 in Punkten von 100 bis 999 an. Vorher war es ein Prozentwert. Der neue Score entsteht aus zwölf Kriterien, früher waren es nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW Hunderte. Er ersetzt den bisherigen Basisscore und sechs Branchenscores, etwa für Banken, Handel und Telekommunikation.
- Kostenlos sehen: Ihren Score und die Punkte pro Kriterium zeigt das kostenlose Schufa-Konto unter app.schufa.de.
- Ohne Konto: Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO gibt es weiterhin per Post, dafür brauchen Sie kein Konto.
- Umstellung: Unternehmen stellen nach und nach um. Eine Bank kann also noch mit einem älteren Wert arbeiten als dem, den Sie sehen.
Welche Punktzahl als gut gilt und welche Kriterien zählen: Schufa-Score-Tabelle.
Neues Gesetz ab 20. November 2026: § 37a BDSG
Am 20. November 2026 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Es bringt einen neuen § 37a im Bundesdatenschutzgesetz, der das Scoring regelt. Er ersetzt die bisherigen Regeln in § 31 BDSG.
Diese Daten dürfen dann nicht mehr in einen Score einfließen:
- Gesundheit, Herkunft, Religion und andere besonders geschützte Daten nach Art. 9 DSGVO
- Alter, Geschlecht und Name
- Daten aus sozialen Netzwerken
- Zahlungseingänge und -ausgänge auf Ihren Bankkonten
- Anschriften
- Daten über Minderjährige
Die Schufa nutzt bisher das Alter der aktuellen Adresse als eines ihrer zwölf Kriterien. Wie sie das mit dem neuen Verbot von Anschriftendaten vereinbart, ist noch offen.
Diese Rechte bekommen Sie neu:
- Erklärung auf Antrag: Welche Daten und Kriterien genutzt wurden, welche am stärksten gewichtet sind und was der Wert bedeutet.
- Anfechten: Sie können eine Entscheidung anfechten, Ihren Standpunkt darlegen und verlangen, dass ein Mensch entscheidet.
Meldungen offener Forderungen bleiben unter ähnlichen Bedingungen wie bisher erlaubt: bei einem Urteil oder Vollstreckungstitel, nach Anerkenntnis, nach Feststellung im Insolvenzverfahren, bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsrückstand oder nach zwei schriftlichen Mahnungen. Bei den Mahnungen muss die erste mindestens vier Wochen zurückliegen, Sie müssen vorher auf die Meldung hingewiesen worden sein und Sie dürfen die Forderung nicht bestritten haben. Mehr dazu: Negativer Schufa-Eintrag.
Strengere Kreditprüfung nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Dasselbe Gesetz ändert ab dem 20. November 2026 die Regeln für Kredite:
- Kredit nur nach positiver Prüfung: Die Bank darf einen Kredit nur vergeben, wenn die Prüfung ergibt, dass Sie ihn voraussichtlich zurückzahlen können.
- Mehr Angebote erfasst: Auch zins- und gebührenfreie Kredite und viele Angebote „Jetzt kaufen, später zahlen“ fallen unter die Regeln.
- Pflichthinweis in der Werbung: Kreditwerbung muss deutlich machen, dass ein Kredit Geld kostet.
- Nachsicht bei Zahlungsproblemen: Bevor vollstreckt wird, muss der Kreditgeber Lösungen wie eine Stundung oder Ratenänderung prüfen.
Für Sie heißt das: Ein Kredit oder Ratenkauf kann häufiger abgelehnt werden als bisher. Eine Ablehnung ist dann eine Prüfung, kein Urteil über Sie.
Kürzere Löschfrist: 18 statt 36 Monate
Seit dem 1. Januar 2025 löschen die Schufa und andere Auskunfteien eine Zahlungsstörung schon nach 18 Monaten, wenn alles zutrifft:
- Es war eine einmalige Zahlungsstörung.
- Sie haben die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung bezahlt.
- In den 18 Monaten kommt kein neuer negativer Eintrag dazu.
- Es gibt keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis und keine Insolvenz.
In allen anderen Fällen bleibt es bei drei Jahren nach der Zahlung. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 bestätigt, dass die Schufa bezahlte Forderungen so lange speichern darf. Alle Fristen: Schufa-Eintrag löschen.
Urteile 2025 und 2026
| Datum | Gericht | Entscheidung |
|---|---|---|
| 28.01.2025 | BGH, VI ZR 183/22 | 500 € Schadensersatz für eine rechtswidrige Schufa-Meldung |
| 14.10.2025 | BGH, VI ZR 431/24 | Mobilfunkanbieter dürfen Vertragsdaten zur Betrugsvorbeugung an die Schufa melden |
| 18.12.2025 | BGH, I ZR 97/25 | Bezahlte Forderungen dürfen bis zu drei Jahre gespeichert bleiben |
| 12.05.2026 | BGH, VI ZR 375/24 | Eine begründet bestrittene, nicht belegte Forderung darf nicht gemeldet werden |
| 21.10.2026 | BGH (angekündigt) | Wie genau muss die Schufa erklären, wie ein Score entsteht? |
Was sich nicht ändert
- Die Schufa bleibt: Sie wird nicht abgeschafft und arbeitet als private Auskunftei weiter.
- Datenkopie kostenlos: Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bleibt kostenlos. So geht es: Schufa-Auskunft beantragen.
- Basiskonto für alle: Jede Bank muss Ihnen ein Basiskonto anbieten, auch mit negativem Eintrag. Mehr dazu: Konto ohne Schufa.
- Offene Forderungen bleiben gespeichert: Ein richtiger Eintrag lässt sich nicht gegen Geld entfernen.
Was Sie jetzt tun können
- Score und Daten ansehen: im kostenlosen Schufa-Konto oder per Datenkopie.
- Fehler melden: Falsche Einträge muss die Schufa korrigieren oder löschen.
- Forderungen bestreiten: Halten Sie eine Rechnung für falsch, widersprechen Sie schriftlich und mit Begründung. Eine bestrittene Forderung darf nicht ohne Weiteres gemeldet werden.
- Erklärung verlangen: Werden Sie abgelehnt, fragen Sie ab dem 20. November 2026 nach den Gründen und den genutzten Daten.
Bei Schulden helfen kostenlose Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentralen, Kommunen und Wohlfahrtsverbände.
Häufige Fragen zur Schufa 2026
Was ändert sich bei der Schufa ab 2026?
Seit dem 17. März 2026 gibt es einen neuen Score von 100 bis 999 Punkten aus zwölf Kriterien, kostenlos einsehbar. Ab dem 20. November 2026 regelt § 37a BDSG, welche Daten in einen Score dürfen, und Sie bekommen mehr Rechte auf Erklärung.
Wird die Schufa 2026 abgeschafft?
Nein. Die Schufa arbeitet weiter. Neu sind der Score und die gesetzlichen Regeln, nach denen sie und andere Auskunfteien Scores berechnen dürfen.
Was passiert mit dem Schufa-Score ab März 2026?
Der Prozentwert wurde am 17. März 2026 durch Punkte von 100 bis 999 ersetzt. Eine Umrechnung von Prozent in Punkte gibt es nicht. Unternehmen stellen nach und nach auf den neuen Score um.
Gibt es 2026 ein neues Gesetz zur Schufa?
Ja. Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie gilt ab dem 20. November 2026 der neue § 37a BDSG. Er verbietet zum Beispiel, Alter, Name, Anschrift oder Kontobewegungen für einen Score zu nutzen.
Werden Schufa-Einträge 2026 schneller gelöscht?
Eine einmalige Zahlungsstörung, die innerhalb von 100 Tagen bezahlt wurde, wird seit 2025 nach 18 statt 36 Monaten gelöscht. Für andere Einträge bleiben die Fristen gleich.
Ist die Schufa-Auskunft ab 2026 kostenlos?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO war schon immer kostenlos. Neu ist, dass Sie seit März 2026 auch Ihren Score kostenlos im Schufa-Konto sehen.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung Drucksache 21/5381 vom 15.04.2026 (Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, Art. 3: neuer § 37a BDSG; Art. 16: Inkrafttreten 20.11.2026)
- inkasso.de: „Richtlinie über Verbraucherkreditverträge wird umgesetzt“ (Inkrafttreten 20.11.2026)
- Noerr: „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 beschlossen“ (neue Vorgaben zum Scoring in § 37a BDSG)
- bankinghub.de: „Verbraucherkreditrichtlinie 2026 kompakt“, 20.10.2025 (Buy now, pay later, Werbehinweis, Nachsicht)
- Verbraucherzentrale NRW: „Neuer Schufa-Score ab 17. März“, Pressemitteilung vom 13.03.2026
- Verbraucherzentrale: „Neuer Schufa-Score: Die wichtigsten Infos“, Stand 26.06.2026
- BGH, Urteil vom 18.12.2025, Az. I ZR 97/25 (Speicherung bezahlter Forderungen)
- BGH, Urteil vom 12.05.2026, Az. VI ZR 375/24 (Meldung einer bestrittenen Forderung)
- BGH, Urteil vom 14.10.2025, Az. VI ZR 431/24 (Positivdaten aus Mobilfunkverträgen; Bericht beck-aktuell)
- BGH, Urteil vom 28.01.2025, Az. VI ZR 183/22 (Schadensersatz bei rechtswidriger Meldung; Bericht datenschutzticker.de)
- LTO: Bericht vom 18.06.2026 zur BGH-Verhandlung über die Auskunft zum Score (Verkündung angekündigt für 21.10.2026)
- bonify: „Schufa 100-Tage-Regel“ (verkürzte Löschfrist seit 01.01.2025)
ScoreRatgeber ist unabhängig und hat keine Verbindung zur SCHUFA Holding AG. Keine Rechts- oder Finanzberatung.