Kapitel 3.2 · Ohne Schufa

P-Konto: so schützen Sie Ihr Geld vor Kontopfändung

Von Alessia PewnewStand: 12.10.2026So arbeiten wir

Auf einem P-Konto bleiben seit 1. Juli 2026 monatlich 1.590 € vor einer Pfändung geschützt. Jedes Girokonto lässt sich kostenlos in ein P-Konto umwandeln, die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen. Mit Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen erhöht sich der Freibetrag.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit Schutz vor Kontopfändung. Wird das Konto gepfändet, bleibt ein monatlicher Betrag für Sie verfügbar. Nur was darüber liegt, geht an den Gläubiger.

Ohne P-Konto ist bei einer Pfändung zunächst das ganze Guthaben gesperrt. Deshalb lohnt sich die Umwandlung, sobald eine Pfändung droht oder schon da ist.

P-Konto-Freibetrag 2026

1.590 €bleiben ab 1. Juli 2026 jeden Monat geschützt, ohne Unterhaltspflichten
Situation Geschützt pro Monat ab 1. Juli 2026
ohne Unterhaltspflichten 1.590,00 €
plus erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 € mehr
plus jede weitere Person (zweite bis fünfte) je 332,83 € mehr

Der Grundfreibetrag ergibt sich aus der Pfändungsfreigrenze von 1.587,40 €, aufgerundet auf volle 10 €. Die Beträge ändern sich jedes Jahr zum 1. Juli. Bis 30. Juni 2026 lag die Pfändungsfreigrenze bei 1.555,00 €.

Was Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt in den drei folgenden Monaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO). So können Sie für größere Ausgaben ansparen, ohne dass das Geld an den Gläubiger geht.

P-Konto-Freibetrag erhöhen

Mehr als den Grundfreibetrag bekommen Sie, wenn Sie zum Beispiel

  • Kindern oder anderen Personen gesetzlich Unterhalt zahlen,
  • Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen für andere Personen im Haushalt erhalten,
  • einmalige Sozialleistungen bekommen, etwa für Mehrbedarf.

Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung. Sie bekommen sie von der Familienkasse, vom Jobcenter oder Sozialamt, von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Anwalt. Die Bescheinigung reichen Sie bei Ihrer Bank ein.

P-Konto eröffnen oder umwandeln

  1. Antrag bei Ihrer Bank. Sagen Sie Ihrer Bank, dass Ihr bestehendes Girokonto ein P-Konto werden soll. Ein neues Konto ist nicht nötig.
  2. Auf die Frist achten. Die Bank muss das P-Konto zu Beginn des vierten Geschäftstags nach Ihrem Antrag eingerichtet haben. Das gilt auch, wenn das Konto schon gepfändet ist.
  3. Bei Bedarf Bescheinigung einreichen. Für einen höheren Freibetrag, siehe oben.

Haben Sie kein Konto, können Sie ein Basiskonto eröffnen und es gleich als P-Konto führen lassen: Konto ohne Schufa.

Ein P-Konto kann jederzeit wieder ein normales Girokonto werden, mit vier Geschäftstagen Frist zum Monatsende.

Was kostet ein P-Konto und was erfährt die Schufa?

Die Umwandlung ist kostenlos. Das Konto darf die üblichen Kontogebühren haben, aber keine Extragebühr, weil es ein P-Konto ist.

Die Bank meldet das P-Konto an die Schufa. Diese Meldung dient nur einem Zweck: zu prüfen, dass niemand mehr als ein P-Konto hat. Sie wird gelöscht, sobald das Konto kein P-Konto mehr ist.

Nachteile eines P-Kontos

  • Ein Dispo ist mit P-Konto oft nicht mehr möglich.
  • Manche Banken schränken Karten oder Online-Funktionen ein. Fragen Sie vor der Umwandlung nach.
  • Vermieter oder Kreditgeber, die davon erfahren, können ein P-Konto als Zeichen finanzieller Probleme sehen.

Für die meisten Menschen mit einer Pfändung überwiegt der Schutz deutlich.

Häufige Fragen zum P-Konto

Wie viel Geld darf man auf dem P-Konto haben?

So viel Sie wollen. Bei einer Pfändung sind aber nur 1.590 € im Monat geschützt, plus Erhöhungen und nicht verbrauchtes Geld aus den drei Vormonaten.

Was passiert mit zu viel Geld auf dem P-Konto, wenn keine Pfändung besteht?

Nichts. Ohne Pfändung ist das P-Konto ein ganz normales Konto.

Kann ich trotz P-Konto mehr abheben?

Nur bis zum geschützten Betrag. Ein höherer Freibetrag geht nur mit Bescheinigung oder auf Antrag beim Vollstreckungsgericht.

Mein Geld kommt am 30. eines Monats. Zählt es für den alten oder den neuen Monat?

Geld, das am Monatsende eingeht, wird nicht sofort an den Gläubiger ausgezahlt. Es bleibt bis zum Ende des Folgemonats auf dem Konto und kann mit dem Freibetrag des neuen Monats genutzt werden (§ 835 Abs. 4 ZPO). Fragen Sie Ihre Bank, wenn es trotzdem gesperrt wird.

Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein. Jeder Mensch darf nur ein P-Konto haben.

Was ist der Nachteil von einem P-Konto?

Oft gibt es keinen Dispo mehr, manche Banken schränken Karten oder Online-Funktionen ein, und die Schufa speichert das P-Konto, solange es besteht.

Kann mein Geld trotz P-Konto gepfändet werden?

Ja, der Teil über dem Freibetrag. Geschützt sind 1.590 € im Monat plus Erhöhungen und nicht verbrauchtes Guthaben aus den drei Vormonaten. Was darüber liegt, geht an den Gläubiger.

Quellen

  • service.justiz.de: „P-Konto schützt Ihr Geld bei Kontopfändung“
  • §§ 835 Abs. 4, 850k, 899 bis 909 ZPO
  • Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80
  • gegen-hartz.de, 08.07.2026 (Erhöhungsbeträge)
  • gegen-hartz.de, 03.03.2026 (Meldung des P-Kontos an die Schufa)

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